veröffentlicht am 26.06.2018 Bundesnotarkammer stellt die Kosten der beA-Karte in Rechnung

Viele Kammermitglieder erhalten zur Zeit Rechnungen der Bundesnotarkammer, mit der diese die jährlichen Kosten der beA – Karten geltend macht. Die mit der Rechnung abgerechneten Zeiträume betreffen auch Monate, in denen das beA nicht genutzt werden konnte. Soweit die Signaturfunktion der Karten betroffen ist, dürfte eine Nutzungsmöglichkeit außerhalb des beA bestanden haben. Auch wenn Sie die beA –Karte nicht nutzen konnten, besteht ein Anspruch der Bundesnotarkammer auf Ausgleich der Kosten für die Zurverfügungstellung der Karte. Die BRAK ist bemüht diese Positionen gegenüber Atos mit geltend zu machen. Individuelle Schadensersatzansprüche müssten gegenüber Atos oder der BRAK jeweils schlüssig begründet werden. Wir dürfen insoweit auf die beiliegenden Erläuterungen der BRAK verweisen und bitten um Beachtung.