veröffentlicht am 11.04.2019 Die Pariser Anwaltskammer sucht junge Anwälte für zwei internationale Programme

Achtung Anmeldefrist zum 12.04.19 bzw. 03.06.19

 Die Bundesrechtsanwaltskammer Brüssel informierte uns, dass die Pariser Anwaltskammer (Barreau de Paris) auch in diesem Jahr wieder zwei jeweils achtwöchige internationale Programme für junge Anwälte, eins davon in englischer Sprache, das andere in französischer Sprache. Beide Programme bestehen aus Kursen über das französische Rechtssystem, sowie aus einem Praktikum in einer Kanzlei organisiert. Diese Programme richten sich an junge Rechtsanwälte mit Französisch- oder Englischkenntnissen, die Interesse daran haben, die französische Rechtskultur sowohl theoretisch als auch praktisch kennenzulernen. Das französischsprachige Programm findet bereits seit 1991 jährlich statt.

Das englischsprachige Programm („International Program“) dauert vom 06. Mai bis 28. Juni 2019. Interessierte können sich hierfür bis möglichst zum 12. April 2019 bewerben. Das französischsprachige Programm („Stage International“) findet vom 07. Oktober bis zum 29. November 2019. Für dieses Programm läuft die Bewerbungsfrist noch bis zum 03. Juni 2019.

Die Kosten für die Kurse werden von der Pariser Anwaltskammer übernommen. Dafür müssen die Anwälte die Kosten für die Anreise, für die Unterkunft und für den Lebensunterhalt übernehmen. Für die Bewerbung sind die folgenden Dokumente erforderlich: Lebenslauf und Motivationsschreiben in englischer oder französischer Sprache je nach dem gewählten Programm, Foto, Passkopie und Zulassungsnachweis einer Rechtsanwaltskammer. Für weitere Informationen oder zum Einreichen der Bewerbungsunterlagen, können Sie sich an Aurore Legrand (alegrand@avocatparis.org) oder Ariane Baux (abaux@avocatparis.org) wenden.

Für die weiteren Einzelheiten erlauben wir uns, auf die beigefügten Schreiben in englischer und
französischer Sprache zu verweisen.